Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

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Neue Informationen zum IPReG

Die Bundesrahmenempfehlung (BRE) zum GKV-IPReG ist veröffentlicht worden. Die Vertreter der BAG-Phase-F waren am gesamten Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess beteiligt. Wir bieten Ihnen hier die Bundesrahmenempfehlung als PDF-Dokument zum Download an:

Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 03.04.2023

Die kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat zu diesem Thema eine Broschüre veröffentlicht, die Hinweise und Tipps rund um die Verordnung außerklinischer Intensivpflege im Rahmen des GKV-IPReG gibt. Sie finden die Informationen in unserem Bereich PRESSE und direkt bei der KBV.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf die Mitgliederversammlung der BAG-Phase-F am 07.06.2023 in Münster hinweisen. Hier besteht die Möglichkeit sich zu GKV-IPReG und  Rahmenempfehlung zu informieren und auszutauschen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Phase F e.v.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Phase F e.V.  ist der Dachverband von Einrichtungen, die schädelhirngeschädigte Patientinnen und Patienten langfristig versorgen.

Die BAG Phase F vermittelt die Aktivitäten der Landesverbände und arbeitet eng mit Selbsthilfegruppen und Angehörigenverbänden zusammen.

Menschen im Wachkoma haben Anspruch auf eine umfassende Versorgung

Das bedeutet: Aktivierende Grund- und Behandlungspflege, medizinisch-therapeutische Versorgung sowie behindertengerechte Wiedereingliederungshilfe.
Ein solch breit angelegtes Versorgungsangebot geht über die üblichen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit hinaus. Daher muss es für Wachkoma-Patienten eine Sonderregelung geben.
Wir setzen uns für die Schaffung und Weiterentwicklung bundeseinheitlich verbindlicher Qualitätsstandards in der Versorgung schwer und schwerst Schädelhirngeschädigter ein.

Gemeinsam sind wir stärker. Arbeiten Sie in unseren Landesarbeitsgemeinschaften mit!