Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Wer kann Mitglied der BAG sein?

    Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die:

  • seit über einem Jahr Menschen nach den Empfehlungen der BAR-Richtlinie versorgt
  • einen Versorgungsvertrag nach SGB XI, SGB V, Leistungsvereinbarungen nach SGB XII oder dem KJHG mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F abgeschlossen hat
  • den in der Satzung der BAG Phase F e.V. festgelegten Zielen verbindlich zustimmt sowie Qualifizierung und Zertifizierung anstrebt.

Anträge zur Mitgliedschaft werden an die regional zuständige Landesarbeitsgemeinschaft LAG Phase F oder direkt an den Vorstand der BAG Phase F e.V. gestellt.

Alle notwendigen Informationen und Formulare finden Sie unten im Downloadbereich.