Wer kann Mitglied der BAG sein?
- Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die:
- seit über einem Jahr Menschen nach den Empfehlungen der BAR-Richtlinie versorgt
- einen Versorgungsvertrag nach SGB XI, SGB V, Leistungsvereinbarungen nach SGB XII oder dem KJHG mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F abgeschlossen hat
- den in der Satzung der BAG Phase F e.V. festgelegten Zielen verbindlich zustimmt sowie Qualifizierung und Zertifizierung anstrebt.
Anträge zur Mitgliedschaft werden an die regional zuständige Landesarbeitsgemeinschaft LAG Phase F oder direkt an den Vorstand der BAG Phase F e.V. gestellt.
Alle notwendigen Informationen und Formulare finden Sie unten im Downloadbereich.