Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Außerklinische Intensivpflege: Aktueller Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist da!

Der bvkm informiert uns in seiner Rundmail zu folgendem Thema:

 

PRESSEMITTEILUNG

Außerklinische Intensivpflege: Aktueller Ratgeber des bvkm ist da!

Wichtige Tipps und Hinweise für Menschen mit Intensivpflegebedarf

 Düsseldorf, 2. November 2023. Seit dem 31.10.2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) endgültig verbindlich. Verordnungen über die sogenannte spezielle Krankenbeobachtung nach dem alten Recht haben zum gleichen Zeitpunkt ihre Gültigkeit verloren. Passend zum Stichtag hat der bvkm einen aktuellen Ratgeber zur AKI-RL mit hilfreichen Tipps für Betroffene veröffentlicht.

 Die AKI-RL regelt u.a., für welchen Personenkreis außerklinische Intensivpflege (AKI) verordnet werden darf und welche Ärzt:innen zur Verordnung von AKI befugt sind. Betroffen von AKI sind Menschen, die wie auf der Intensivstation eines Krankenhauses rund um die Uhr beobachtet werden müssen, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich in lebensbedrohliche Situationen geraten. Neben beatmeten und trachealkanülierten Menschen, können dies auch Patient:innen mit therapieresistenten Epilepsien oder Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1 sein. Nicht immer ist der Anspruch auf AKI eindeutig gegeben. Der Ratgeber macht deshalb auf mögliche Fallstricke für Betroffene aufmerksam und weist auf einschlägige Rechtsprechung hin.

Neu ist, dass die AKI nur noch von bestimmten Ärzt:innen verordnet werden darf. Auch muss jetzt eigentlich bei beatmeten und trachealkanülierten Patient:innen vor jeder Verordnung das Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Dekanülierung geprüft werden. Für diese sogenannte Potenzialerhebung stehen derzeit aber nicht genügend Ärzt:innen zur Verfügung. Bis Ende 2024 gilt deshalb eine Ausnahmeregelung, die ebenfalls im Ratgeber näher erläutert wird. Hilfreiche Links zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Hinweise zu weiterführenden Informationen runden den Ratgeber ab.

Der aktuelle Ratgeber des bvkm zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie steht nur als Webversion zur Verfügung und kann auf der Webseite www.bvkm.de kostenlos heruntergeladen werden.

Zum Hintergrund

Seit dem 31.10.2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses endgültig verbindlich. Sie konkretisiert Regelungen des umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG).

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert.

www.bvkm.de

Die Pressemitteilung finden Sie zum Download auch auf unserer Homepage: www.bvkm.de/presse

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ellert