Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Außerklinische Intensivpflege wird durch den G-BA entsprechend dem gesetzlichen Auftrag neu aufgestellt.

Ziel der Gesetzesinitiative war, die Versorgung von Menschen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf zu verbessern. Der G-BA hat in seiner neuen Richtlinie festgelegt, wie dies gelingen soll.

In der neuen außerklinischen Intensivpflegerichtlinie (AKI-RL) werden zahlreiche Punkte neu geregelt. Den gesammten Gesetzestext werden wir über einen Link zur Verfügung stellen, sobald er im Bundesanzeiger veröffnetlicht ist und somit Gültigkeit erlangt.

Den aktuellen Stand der Entwicklung hat der G-BA in einer Pressemeldung zusammengefasst die Sie hier nachlesen können.

Der Pressetext kann über den Link Pressemitteilung des G-BA zum GKV-IpREG vom 19.11.202142_2021-11-19_ausserklinische-Intensivpflege heruntergeladen werden.