Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

-Die außerklinische Intensivpflege Richtlinie- von Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter

Mit dem Beschluss der „Außerklinischen Intensivpflege Richtlinie“ (AKI RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss seinen gesetzlichen Auftrag aus  § 37 c  SGB V umgesetzt. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist diese Richtlinie für alle Krankenkassen, Versicherten und Leistungserbringer verbindlich.

Prof. Ronald Richter hat in der Ausgabe 49 der Zeitschrift CAREkonkret des Vincentzverlages zu diesem Thema einen aufschlussreichen Text mit Ratschlägen für die Praxis veröffentlicht. Wir bedanken uns bei Prof. Richter und dem Vincentzverlag für die Möglichkeit, Ihnen den Artikel über den folgenden Link vorstellen zu können:

Die Außerklinische Intensivpflege Richtlinie von Prof. Ronald Richter

(Quelle: https://www.carekonkret-digital.net/zeitschriften/carekonkret#  Ausgabe49/2021 Vincentz Network)