Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Jens Spahn hat den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zur Abstimmung in die Ressorts gegeben. Unter Anderem sollen Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die z. B. nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, erhöht werden. Vieles in diesem Gesetzesentwurf bezieht sich auf die Versorgung in Kliniken bzw. im klinischen Umfeld. Aber es wird eine deutliche Trennung zwischen Rehabilitation und / oder klinischem Weaning und der außerklinischen Intensivpflege vollzogen. Beatmungspatienten sollen, so der Entwurf, nach der Intensivversorgung deutlich besser betreut werden. Dazu sind spezialisierte Einheiten der Beatmungsentwöhnung benannt. Erst nach Abschluss des Entwöhnungsprozesses soll dann bei Bedarf die außerklinische Intensivversorgung folgen. Leistung und Umfang werden im Referentenentwurf detailliert beschrieben.

Für die Einrichtungen der außerklinischen Intensivpflege und besonders für die betroffenen Menschen in einer 1:1 Versorgung sind einige Veränderungen geplant. Die Details können Sie im Referentenentwurf nachlesen, den das Bundesministerium für Gesundheit  (BMG) am 14.08.2019 veröffentlicht hat.

Wir haben den Referentenentwurf für Sie herausgesucht:
Referentenentwurf_RISG
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/reha-undintensivpflegestaerkungsgesetz.html  Internetzugriff am  15.08.19   06:15 Uhr)