Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Gleichwertigkeitsprüfung für pflegerische Mitarbeiter aus dem Ausland

Um den Fachkräftemangel in Pflegeberufen zu verringern, wird auch an den Einsatz von Mitarbeitern aus dem Ausland gedacht. Vor dem Arbeitsbeginn ist jedoch der annähernd gleiche Kenntnisstand im Bereich des reglementierten Berufsbildes „Fachkraft Krankenpflege*m/w/d “ festzustellen.

Diese Überprüfung wird vor den Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) abgelegt.  Bei positivem Ausgang kann die entsprechende Tätigkeit aufgenommen werden. Ab dem 01. Juli 2019 gibt es für den Anpassungslehrgang eine neue Aufstellung häufig gestellter Fragen und der zugehörigen Antworten. (FAQ)

Sie können das Formular hier ansehen und herunterladen:

Anpassungslehrgang_GKP_FAQ