Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Hilfen für die Orientierung bei Hilfsangeboten für die häusliche Pflege geplant

Auf der Internetseite der tagesschau wird auf eine neue Idee der Finanzierung von Hilfen bei der Pflege von betroffenen Menschen im häuslichen Umfeld hingewiesen.

Andreas Westerfellhaus, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, möchte das unübersichtliche Angebot von Leistungen der Kostenträger vereinfachen. Seine Idee sind 2 flexible Budgets die den betroffenen Menschen zur Verfügung stehen sollen.

Es soll ein Pflege- und ein Entlastungsbudget geben.

Das Pflegebudget soll sich am Pflegegrad orientieren. Es kann für Leistungen ambulanter Dienste und für Pflegehilfsmittel aufgewendet werden. Wird dieses Budget nicht ausgeschöpft, soll es zu 50% zur freien Verfügung ausbezahlt werden.

Das Entlastungsbudget soll für pflegende Angehörige sein. Es soll die Pflege absichern, wenn Angehörige einmal nicht zuhause sind. So sollen Pflege und Beruf besser zu vereinbaren sein. Die Höhe des Entlastungsbudgets soll ebenfalls vom Pflegegrad abhängig sein.

Hintergrund der Aktion ist das für die Betroffenen undurchschaubare Leistungsangebot der Kostenträger. Es ist Geld vorhanden, nur für welche Leistungen es finanzielle Hilfe gibt und wie sie beantragt wird ist für viele Menschen nicht zu durchschauen. Hier soll eine Vereinfachung die pflegenden Angehörigen entlasten. Studien zufolge sind sie durch die Pflegesituation im häuslichen Umfeld stark belastet. Sie wünschen sich weniger Bürokratie, einen fach- und sachkundigen Ansprechpartner der auch wirklich hilft sowie ein einfacheres System und mehr Aufklärung zu möglichen Leistungen. Viele Angehörige kommen mit der Onlinebetreuung alleine nicht zurecht und können so ihnen zustehende Leistungen gar nicht finden.

Aktuell werden von den Kostenträgern folgende Hilfen angeboten:

Pflegesachleistungen:
Menschen die zuhause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben bekommen sogenannte Pflegesachleistungen. Zum Beispiel Hilfe bei der Grundpflege oder bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Wer die Pflegesachleistung nicht aufbraucht kann bis zu 40% davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.

Pflegegeld:
Wird der betroffene Mensch zuhause von Angehörigen oder einen Pflegedienst gepflegt steht ihm ab Pflegegrad 2 und höher ein entsprechedes Pflegegeld zu. Dieses Geld wird direkt an den zu Pflegenden zur freien Verwendung überwiesen. Auflage ist lediglich die regelmäßige Beratung durch einen Pflegeberater.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für Arztbesuche oder Einkaufen stehen Pflegebedürftigen pro Monat 125 € zu. Wenn eine entsprechende Leistung nachgewiesen werden kann, wird das Geld ausgezahlt.

Verhinderungspflege
Fällt eine Pflegeperson zuhause aus, können Pflegebedürftige einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Voraussetzung hier ist wieder Pflegegrad 2 oder höher sowie eine mindestens 6-monatige Pflegezeit im häuslichen Umfeld. Das Geld wird maximal für 6 Wochen oder maximal in Höhe von 1612€ gezahlt. So kann z.B. Kurzzeitpflege komplett oder in Kombination mit anderen Leistungen bezahlt werden.

Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2 kann für maximal 56 Tage oder 1612€ pro Jahr eine vollstationäre Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Wird der Betrag nicht aufgebraucht kann er für Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für den Einbau eines Treppenliftes, einer Rollstuhlrampe oder den Umbau des Badezimmers zum Pflegebad stehen Pflegebedürftigen einmalig 4000 € zu. Steigt der Pflegegrad, kann das Geld nochmals beantragt werden. Wohnen bis zu 4 Pflegebedürftige unter einem Dach, kann jeder von ihnen den Betrag von 4000€ abrufen.

Quelle: www.tagesschau.de/inland/pflege-251.html    Abruf 12.02.2020  14:08 Uhr