Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Jens Spahn will die Versorgung von Beatmungspatienten verbessern

Das Radaktionsnetzwerk Deutschland berichtet am 13.08.19 von einem vorliegenden Gesetzentwurf, in dem die Verbesserung der ambulanten Versorgung von beatmeten Patienten angesprochen wird. Man geht im Text aktuell von einer Fehlversorgung aus, es bestünden Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten. Das verursache hohe Kosten und brächte Einbußen bei der Lebensqualität der Betroffenen.

Hintergrund sind die, bei Kontrollen entdecketen, WG`s die Bewohner mit Intensivpflegebedarf nur unzureichend versorgen oder unqualifiziertes Personal einsetzen.

Neben der strengen Reglementierung einer 24h Intensivpflegeversorgung in den eigenen 4 Wänden (gilt nicht für Kinder, hier bleibt die Versorgung zuhause die Regel) sollen Qualitätsanforderungen an WG´s massiv steigen. Laut Jens Spahn soll nun Alles getan werden um die betroffenen Menschen von der Beatmung zu entwöhnen. Menschen die sich nicht wehren können bräuchten unseren besonderen Schutz, so Minister Spahn.

Wir werden abwarten müssen ob nach der politischen Aussage und den sicher folgenden Kontrollen durch die Prüfbehörden auch in der täglichen Pflege-Realität eine Veränderung, hin zum „Guten“ stattfinden wird.

Ganz vorn steht z.B. die adäquate Personalaustattung, also angemessene Pflegeschlüssel die reale Fehlzeiten berücksichtigen, eine sicher finanzierte tarifgebundene Bezahlung der Pflegenden oder ein Versorgungsvertrag der der Einrichtung nach erfolgreicher Entwöhnung eines Bewohners/Klienten (m/w/d) vom Beatmungsgerät und/oder erfolgreicher Dekanülierung weiterhin die aufwändige Pflege finanziert.

Denn der betroffene Mensch mit hochgradiger Dysphagie braucht auch nach der Dekanülierung weiterhin fachlich qualifizierte Unterstützung und bleibt auf Grund des gestiegenen Aspirationsrisikos auch weiter auf die sofortige Interventionsbereitschaft einer Pflegefachkraft (m/w/d) angewiesen.

Sollte eine ehrliche Verbesserung der Situation angestrebt werden, muss mit allen Beteiligten und vor allem mit den Einrichtungen und Pflegediensten gesprochen werden die das Alles am Ende realisieren müssen. Qualitätsansprüche und Kontrollen sind notwendig, aber die geforderten Leistungen müssen auch in Echt umsetzbar sein und finanziert werden. Hier sind die Kassen in besonderer Verantwortung, sie schließen mit den betroffenen Menschen die Versicherungsverträge ab und ziehen die Beiträge ein, verhandeln die Versorgungsverträge und finanzieren die Leistungen.

Vielleicht hilft an dieser Stelle eine Pflegekammer weiter.