Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Pflegekammer Niedersachsen wartet auf Beiträge der Mitglieder

Im Dezember 2018 wurde in der Presse Kritik an der Pflegekammer Niedersachsen laut.

Es ging damals um die Pflichtbeiträge und deren Einforderung kurz vor Weihnachten. Von allen Mitgliedern wurde ein Betrag von 140 € für die 2.Hälfte 2018 eingefordert.
Im Rahmen der folgenden Verhandlungen wurde die Beitragsordnung angepasst. Die Mitglieder können ihr Jahreseinkommen nun selbst angeben und erhalten danach die angepasste Beitragsrechnung.
Wichtig bleibt, dass die Pflegekammer als unabhängiges Organ auf eigene Beträge angewiesen ist.

Aktuell teilt die Pflegekammer Niedersachsen mit, dass ein Großteil der Mitglieder den Mitgliedsbetrag noch nicht bezahlt hat. Nicht einmal ein Drittel der geschätzt 90.000 Mitglieder hat bisher den Beitrag überwiesen.

Aktuell werden 0.4% des Jahreseinkommens als Jahres-Beitrag angesetzt, maximal 280€ im Jahr. Bei Einkünften unter 5400€ im Jahr und für berentete Pflegende muss kein Beitrag gezahlt werden.
Alle informationen unter www.pflegekammer-nds.de. Im Bereich Downloads findet man die Beitragsordnung.