Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Pressemitteilung des VDAK

PRESSEMITTEILUNG DES VDAK (Verband katholischer Altenhilfe in Deuschland e.v.)

Der VDAK hat die unten angefügte Pressemitteilung am 22.07.19 hrausgegeben. Wunsch des VDAK ist, dass sich Einrichtungen aktiv an einem Verbesserungsprozess beteiligen und z.B. einen Brief an den für den eigenen Regierungsbezirk zuständigen Bundestagsabgeordneten formulieren. Inhalt sollen eigene Informationen, Daten, Fakten und Erfahrungen zum unten beschriebenen Thema sein. Es ist wichtig das viele Einrichtungen darauf hinweisen, dass in Deutschland auch von Seiten der Politik schneller am Thema gearbeitet werden muss.

Hier die Pressemeldung des VDAK (Quelle: VDAK-Internet-Abruf:07.08.20)

Bürokratieabbau jetzt bringt 1200 Pflegefachkräfte – sofort!

Fachverband fordert: Bürokratieabbau in der ambulanten Pflege durch E-Verordnungen – mehr Zeit für die Pflege!

Berlin / Freiburg, 01.08.2019// Die Regierung hat am 10.07.2019 den Kabinettsentwurf des „Digitale Versorgung – Gesetzes“ (DVG) verabschiedet, über den nach der Sommerpause im Bundestag beraten wird. Jedoch – die häusliche Krankenpflege ist bei der Digitalisierung nicht ausreichend berücksichtigt. Der Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) fordert, auch für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege die Möglichkeit der Digitalisierung zu schaffen.

„Die Wege, die Versicherte zwischen Arztpraxis, Pflegedienst und Kasse innerhalb der Einreichungsfrist von drei Tagen zu bewältigen haben, sind umständlich. Verordnungen der Ärzte müssen von den Kassen genehmigt werden und zu den Pflegediensten gelangen“, beschreibt Barbara Dietrich-Schleicher, Vorstandsmitglied VKAD, die schwierige Situation der Hilfesuchenden und ihrer Angehörigen. „Mit Umsetzung der E-Verordnung auch für die häusliche Krankenpflege wäre das mit ein paar Klicks erledigt. Rückfragen der Kassen erhalten wir zu jeder dritten Verordnung. Auf digitalem Wege könnten diese direkt beantwortet und die Entscheidung beschleunigt werden“ so Dietrich-Schleicher weiter.

„Die E-verordnung für die häusliche Krankenpflege bringt richtig viel: Mindestens 18.000 Hilfesuchende, die Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen, könnten durch die E- Verordnung mehr versorgt werden – oder im Blick auf das Personal: 1200 Pflegefachkräfte stünden für die Pflege im häuslichen Bereich zur Verfügung, die heute in der Bürokratie der Verordnungen gefangen sind“ rechnet Andreas Wedeking, Geschäftsführer VKAD vor. Auch die Krankenhäuser machen Druck. Die Nachversorgung durch ambulante Pflegedienste ist immer schwieriger zu organisieren. Viele Pflegedienste führen Wartelisten. Teilweise müssen Anfragen Hilfesuchender abgelehnt werden.
Mit dem Anschluss der Pflege an die Telematik wird die Grundvoraussetzung für den weiteren Bürokratieabbau geschaffen. Die im Gesetzentwurf geplante Möglichkeit der E-Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln reicht jedoch so nicht aus. Wenn Bürokratieabbau wirklich greifen soll, muss die E-Verordnung auch in der häuslichen Krankenpflege umgesetzt werden. Dieses sollte in der Gesetzgebung unbedingt berücksichtigt werden!

Kontakt:
Annett Enge-Müller
Telefon: 030 / 284447-851
Mail: annett.enge-mueller@caritas.de