Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Sind Bewerber beim Probearbeiten unfallversichert?

Wenn ein Bewerber sich den neuen Arbeitsplatz ansehen möchte und an einem abgesprochenen Termin zum Probearbeiten kommt, ist er im Rahmen dieser Arbeit unfallversichert.

Das eventuelle Argument der Berufsgenossenschaft, der Bewerber sei nicht in den Betrieb eingegliedert,  sahen die Richter in einem Fall vor dem Bundessozialgericht in Kassel anders. Der Bewerber sie „wie ein Beschäftigter“ in den Arbeitsprozess eingebunden worden und somit auch unfallversichert.

Nachzulesen in der Pressemeldung des BSG