Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Sind Honorarpflegekräfte*(m/w/d) innerhalb der Einrichtung selbstständig?

In einer aktuellen Veröffentlichung des Bundessozialgerichtes wird auf die Frage eingegangen, ob in einer Klinik oder in einer Pflegeeinrichtung eingesetzte Honorar-Pflegefachkräfte*(m/w/d) als „Selbstständige“ oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte anzusehen sind.

Da die eingesetzte Honorarkraft, wie auch die festangestellte Pflegefachkraft, vollständig in die Betriebsabläufe eingegliedert ist und den örtlichen Organisations- und Weisungsstrukturen unterliegt, gibt es laut Gerichtsbeschluss keine ausreichenden unternehmerischen Freiheiten die eine Selbstständigkeit innerhalb der Organisationsstruktur möglich machen.

Ausnahmen wären bei weitreichende Freiheiten in der Entscheidungsführung möglich, die Auswahl bestimmter Dienste oder zu betreuender Bewohner reichen nicht aus.