Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Versorgungsangebot für die Wundbehandlung wird gestärkt

Der gemeinsame Bundesausschuss informiert in einer aktuellen Veröffentlichung das Menschen mit chronischen und schlecht heilenden Wunden in Zukunft besser versorgt werden sollen. Die interdisziplinäre Zusammenarebit aus Pflege, Versorgern und Ärzten sowie die Inanspruchnahme von spezialisierten Leistungserbringern soll verbessert und auch besser finanziert werden. Auch in Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit soll nach Neuregelung des §37 Abs. 7 SGB V die Versorgung als HKP-Leistung möglich sein.

Die zugehörige Pressemeldung finden Sie hier.
Neue HKP-Richtlinie chronische-Wunden